Das StaRUG geht jetzt in die nächste Runde
Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023). Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.