Aktuelle Entwicklungen zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren

Die EU-Kommission hat  eine Empfehlung für die Einrichtung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens erarbeitet (Richtlinie COM 723). Ziel dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung ist – neben der gewünschten Harmonisierung der verschiedenen nationalen Sanierungssysteme – die Schaffung eines unbürokratischen Sanierungsverfahrens, mit dem Unternehmen in Krisensituationen schnell und weitgehend ohne staatliche Eingriffe saniert werden können.

 

Eckpunkte des Sanierungsverfahrens

  • Zugang zu dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren sollen alle Unternehmen haben, die noch nicht insolvenzantragspflichtig sind.
  • Das Unternehmen führt während der Restrukturierungsphase die Geschäfte selbst, die Bestellung eines Sachwalters ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Während der Restrukturierungsphase kann das Unternehmen die Aussetzung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragen.
  • Zudem soll die Insolvenzantragspflicht für die Dauer der Verhandlungen ausgesetzt werden.
  • Wenn ein Restrukturierungsplan vorliegt, soll darüber in Gruppen abgestimmt werden.

 

Erfahren Sie hier mehr: Vollständige News zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren vom 06. Juni 2017

 

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