Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023).
Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.
Das Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Beratungsförderprogramme des Bundes (u.a. auch „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“) zusammen und ist bis zum 31.12.2020 gültig. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sanierungsgutachten – Trendwende in schwierigen Zeiten
Der erste Schritt ist am schwersten: Anerkennen, dass das eigene Unternehmen in einer ernsten Krise steckt. Danach wird es leichter. Der nächste wesentliche Schritt ist dann das Sanierungsgutachten nach IDW S6, dem in der Praxis gängigen und vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Standard. Es ist unser gemeinsamer Ausgangspunkt einer erfolgreichen Krisenbewältigung. Von Ihrer Bank wird das Gutachten nach IDW S6 genauso als Standard für ein schlüssiges Sanierungskonzept akzeptiert wie vom BGH. Und trotzdem ist die inhaltliche Lösung auf Ihr mittelständisches Unternehmen abgestimmt. Das ist die besondere Kompetenz von AMB. Mit dem Sanierungsgutachten nach IDW S6 sind Sie auf der sicheren Seite: juristisch und wirtschaftlich. Auf dieser Grundlage schaffen wir gemeinsam die Trendwende in schwierigen Zeiten.
Erfolgreiche Unternehmenssanierung im Mittelstand mit einem erfahrenen, interdisziplinären Team
Aussagen macht das Sanierungsgutachten nach IDW S6 über die Fortführungsfähigkeit Ihres Unternehmens, die Renditefähigkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit. Damit diese Aspekte richtig beurteilt werden, braucht es ein erfahrenes, interdisziplinäres Team. Deshalb setzt sich das AMB-Team aus Betriebswirten, Finanzexperten und Juristen zusammen. Seit über 20 Jahren berät AMB mittelständische Unternehmen branchenübergreifend. Nutzen Sie diese Erfahrung in der Unternehmenssanierung im Mittelstand für Ihren Erfolg.
Schritte aus der Unternehmenskrise
Nach unserer Erfahrung braucht es zunächst erste Akutmaßnahmen. Sie stabilisieren Ihr Unternehmen kurzfristig. Unser AMB-Krisen-Quick-Check ist die Grundlage dafür. Das verschafft Ihnen Luft und Zeit für das Sanierungskonzept. Grundlegende Analysen der Bereiche Markt und Wettbewerb, Organisation und Prozesse sowie Wertschöpfung und Produktion sind das Fundament, auf dem das Sanierungskonzept nach IDW S6 entsteht. So ist Ihr Sanierungskonzept auf Nachhaltigkeit angelegt und selbstverständlich berücksichtigt es die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dabei steht die finanzwirtschaftliche Sanierung genauso im Fokus wie die operative Neuausrichtung des Geschäftsbetriebs. Beides erfordert zielgerichtete, kreative Maßnahmen, die zu Ihrer Situation passen.
AMB unterstützt Sie in diesem Prozess konzeptionell und ganz konkret zum Beispiel bei Verhandlungen mit den beteiligten Geschäftspartnern. Dabei holen wir die relevanten Beteiligten rechtzeitig ins Boot. So entsteht eine praxiserprobte, erfolgversprechende Lösung für Ihre individuelle Situation. Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.
Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023).
Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.
Das Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Beratungsförderprogramme des Bundes (u.a. auch „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“) zusammen und ist bis zum 31.12.2020 gültig. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).