Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023).
Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.
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Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Beratungsförderprogramme des Bundes (u.a. auch „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“) zusammen und ist bis zum 31.12.2020 gültig. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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Am 26. und 27. September 2018 hat in Bad Zwischenahn eine Fachtagung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (AdB) in Zusammenarbeit mit der AdB-Fachkommission „Verwaltung und Finanzen“ stattgefunden.
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Mit Inkrafttreten der „Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung – ImmoKWPLV“ hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Vergabe von Krediten an Verbraucher konkretisiert.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2017 (II ZR 88/16) seine Anforderungen an eine Liquiditätsplanung präzisiert.
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 08.09.2017 den Entwurf der überarbeiteten Fassung des Standards zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) zur Diskussion gestellt.
Es ist derzeit davon auszugehen, dass der neue Standard Mitte 2018 den bisherigen Standard IDW S6 ablösen wird.
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Der Bundestag hat am 01.06.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Hiermit werden Verbraucherrechte im Zahlungsverkehr gestärkt, zudem sollen bisherige Schwächen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt werden. Die neuen Regelungen werden weitgehend im Januar 2018 in Kraft treten.
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Die EU-Kommission hat in ihrer Richtlinie COM 723 eine Empfehlung für die Einrichtung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens erarbeitet. Ziel dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung ist – neben der gewünschten Harmonisierung der verschiedenen nationalen Sanierungssysteme – die Schaffung eines unbürokratischen Sanierungsverfahrens, mit dem Unternehmen in Krisensituationen schnell und weitgehend ohne staatliche Eingriffe saniert werden können.
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In der aktuellen Zeitschrift des InsoPraktiker (IP 03-04/2017) haben sich Marc Ackermann und Rechtsanwältin Andrea Eichholz mit den Besonderheiten der Sanierung landwirtschaftlicher Betriebe auseinandergesetzt.
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Nachdem der Bundesfinanzhof Ende des letzten Jahres 2016 den Sanierungserlass verworfen hat, wurde nunmehr der Entwurf eines neuen §3a EStG vorgestellt (Quelle: Bundesratsdrucksache), mit dem die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen erneut sichergestellt werden soll. Besonders und für die Unternehmen ebenso wie für die Beratungspraxis erfreulich ist, dass zudem auch das GewStG geändert werden und sich damit die Steuerfreiheit ausdrücklich auch auf die Gewerbesteuer beziehen soll (§ 3a GewStG-E).
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