IDW S6: Entwurf zur Neufassung der Anforderungen an Sanierungskonzepte rückt erstmals KMU in den Fokus

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 08.09.2017 den Entwurf der überarbeiteten Fassung des Standards zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) zur Diskussion gestellt.

Diese Neufassung des IDW S6 ist deutlich kürzer als die derzeit aktuelle Version. Das IDW weist in der Entwurfsfassung erfreulich deutlich darauf hin, dass auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) die Anforderungen der Rechtsprechung an die Erstellung von Sanierungskonzepten einzuhalten sind. Dennoch gibt der IDW ES6 konkrete Hilfestellungen, welche Teilbereiche für alle Unternehmen existenziell sind und an welchen Stellen bzw. unter welchen Voraussetzungen Kürzungen bzw. Streichungen erfolgen können.

 

Eckpunkte des Entwurfs und Folgen für die Praxis:

  • Die Anpassung des IDW S6 bezüglich der Erstellung von Sanierungskonzepten für KMU greift die aktuelle Rechtsprechung des BGH aus Mai 2016 konstruktiv auf und stellt damit deutlich klar, dass der Umfang von Sanierungskonzepten sich nicht nach formalen Kriterien richtet, sondern ausschließlich am Bedarf und der jeweiligen Krisensituation des zu betrachtenden Unternehmen zu orientieren ist.
  • In der vorliegenden Entwurfsfassung wird der Standard des IDW zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte auch für KMU umsetzbar. Das IDW macht deutlich, dass die Erstellung von Sanierungskonzepten interessengerecht erfolgen soll und dass ein sklavischer Formalismus weder notwendig noch gewünscht ist.
  • Zur Vermeidung von Haftungsrisiken sieht der IDW ES6 zukünftig einen zweistufigen Prüfungsaufbau vor. Im Vorfeld der eigentlichen Sanierungskonzeption ist demnach die Prüfung der Insolvenzgründe als erster Prüfungsschritt vorzusehen.

Zu den wesentlichen Änderungen im Detail erfahren Sie hier mehr: Vollständige News zum Änderungsentwurf des IDW S6 vom 19.09.2017

 

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