Neue gesetzliche Grundlage für Sanierungsgewinne im Bundesrat vorgelegt

Als Reaktion auf das Ende 2016 gefällte Urteil des Bundesfinanzhofes zur Rechtswidrigkeit des Sanierungserlasses reagiert der Gesetzgeber nun mit dem Entwurf eines neuen § 3a EStG. Mit diesem soll die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen erneut sichergestellt werden.

 

Details des Gesetzesentwurfs und die Folgen für die Praxis:

  • Bestehende Verlustvorträge und/oder Verrechnungsmöglichkeiten des laufenden Jahres sollen wie bisher gegengerechnet werden
  • Voraussetzungen der Befreiung sind u.a. der Nachweis von Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit, aber auch die Geeignetheit der Sanierungsmaßnahmen
  • Parallel zum Einkommensteuergesetz (EStG) soll auch die Befreiung von der Gewerbesteuer explizit im Gewerbesteuergesetz geregelt werden (§ 3a GewStG-E), die Befreiuung selbst muss aber separat beantragt werden
  • Zustimmung der Europäischen Kommission aufgrund des weiter bestehenden Beihilfecharakters wird maßgeblich den Erfolg dieses Gesetzesvorstoßes bestimmen

Erfahren Sie hier mehr: Vollständige News zur Reaktion der Bundesregierung auf das Verwerfen des Sanierungserlasses vom 04. April 2017 

 

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