Regelung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld verlängert 

Das Bundesarbeitsministerium hat bekannt gegeben, dass die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auch für 2015 bei zwölf Monaten verbleibt. Voraussetzung für das verlängerte Kurzarbeitergeld ist, dass die Betriebe die Kurzarbeit bis zum 31.12.2015 anzeigen.

Die rechtlichen Bezugsvoraussetzungen haben sich nicht geändert:

  • in einem Betrieb muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen,
  • in dem betroffenen Betrieb ist mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt,
  • die geforderten persönlichen Anspruchsvoraussetzungen liegen vor (vor allem eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung) und
  • der Arbeitsausfall wird der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt.

Details zu den weiteren Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt der Arbeitsagentur.

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