Schwächen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit zweiter Zahlungsdiensterichtlinie abgemildert

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie hat der Bundestag am 01.06.2017 neben Vorschriften zur Stärkung der Verbraucherrechte auch Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Hierbei sollen die in der Kreditpraxis viel diskutierten Schwächen der Kreditrichtlinie abgemildert und beseitigt werden.

 

Eckpunkte des Gesetzes:

  • Reduzierung der Verbraucherhaftung bei nicht autorisierten Zahlungen
  • Verschärfung der Beweislast der Kreditinstitute bei nicht autorisierten Zahlungen
  • Erleichterungen bei Immobiliarverbraucherkrediten durch Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und damit Verzicht auf eine vollständige Bonitätsbeurteilung bei Anschluss- und Umschuldungsverträgen

Erfahren Sie hier mehr: Vollständige News zu den neuen Anforderungen an Kreditinstitute durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 12. Juni 2017

 

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