Die zweite Infektionswelle: Die Corona-bezogenen Überbrückungshilfen für KMU wurden rechtzeitig optimiert und verlängert

Passend zu den wieder massiv ansteigenden Covid-19-Infektionszahlen hat die Bundesregierung die bestehenden Regelungen zu Liquiditätshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verlängert. Die zuletzt am 12.06.2020 beschlossene Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen hat bisher – auch aufgrund der hohen Anforderungen – viele Unternehmen nicht erreicht. Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, das bestehende Programm zur Überbrückungshilfe nicht nur zeitlich zu verlängern, sondern die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Hilfen auch zu flexibilisieren.

 

Voraussetzungen

Zugang zum Liquiditätshilfeprogramm erhalten Unternehmen, die im Sinne des Programms als „besonders betroffene Unternehmen“ zu qualifizieren sind. Als besonders betroffen galten bisher Unternehmen, die in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60% gegenüber den Monaten April und Mai 2019 verzeichnet haben (siehe auch unseren Blogbeitrag vom 06.07.2020).

Nunmehr ist es ausreichend, wenn das Unternehmen entweder:

  • in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen April und August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% gegenüber den Vorjahresmonaten hatte oder
  • im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen kann.

Um damit nicht nur mehr Unternehmen zu erreichen, sondern darüber hinaus den betroffenen Unternehmen auch dann spürbar zu helfen, wenn es sich nicht um kleine und Kleinstunternehmen handelt, hat der Regelungsgeber zusätzlich den Umfang der Zuschüsse deutlich flexibilisiert.

 

Umfang der Zuschüsse

Die Zuschussgrenze von € 9.000 bei bis zu 5 Beschäftigte bzw. € 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigte wurde aufgehoben.

Darüber hinaus wird auch die Zuschussquote erhöht. Nunmehr erhalten die Unternehmen je nach Umsatzeinbruch:

  • mehr als 70% Umsatzeinbruch: 90% der nachgewiesenen Fixkosten (bisher 80%)
  • mehr als 50% Umsatzeinbruch: 60% der Fixkosten (bisher 50%)
  • mehr als 30% Umsatzeinbruch im Einzelmonat: 40% der Fixkosten (bisher wurde der Zuschuss von 40% der Fixkosten erst ausgezahlt, wenn ein Umsatzeinbruch von mehr als 40% zu verzeichnen war)

Darüber hinaus werden bei der Ermittlung der Fixkosten nunmehr 20% der Personalkosten (bisher 10%) pauschal berücksichtigt.

 

Fazit und Folgen für die Praxis

Diese Flexibilisierung der Covid-19-bezogenen Liquiditätshilfen wird gerade im Bereich von Familienunternehmen und KMU dazu führen, dass deutlich mehr Unternehmen als bisher von der Überbrückungshilfe profitieren.

Von der aktuellen Pandemie betroffene Unternehmen sollten die durch die Fortsetzung und Optimierung der Liquiditätshilfen gewonnene Zeit nutzen, ihr Geschäftsmodell kritisch zu hinterfragen und sich für die Zukunft nachhaltig neu aufzustellen.

Auf Basis der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen ist zu erwarten, dass die enormen Belastungen für mittelständische Unternehmen weiter anhalten und sich ggf. sogar noch deutlich erhöhen werden. Damit bleibt es weiterhin unerlässlich, die fortdauernden Belastungen aus der Covid-19-Pandemie regelmäßig in aktualisierten Planrechnungen zu bewerten und auf Basis transparenter Zahlenwerke eine ggf. erforderliche Anpassung von (Akut-)Maßnahmen zeitnah einzuleiten.

 

Weitergehende Informationen und Fragen

AMB blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Schaffung der Voraussetzungen für eine transparente Finanzkommunikation sowie in der Erstellung von Unternehmensplanungen für mittelständische Unternehmen zurück. Außerdem führen wir praxisorientierte Schulungen und Trainings zur Analyse und Beurteilung vorgelegter Businessplanungen durch. Gern begleiten wir auch Sie in diesen Fragen kompetent.

Gerade in der aktuellen Situation ist es unerlässlich, einen schnellen und tiefen Einblick in das unternehmensseitige Zahlenwerk zu erhalten und Plan- und Szenariorechnungen zu erstellen, um hiervon ausgehend einer ggf. bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen akute Krisensituation bestmöglich begegnen zu können. Sprechen Sie uns an!