Auswirkungen des Corona-Virus auf den Mittelstand: Quarantäne, unterbrochene Lieferketten und erhöhter Liquiditätsbedarf

Das Corona-Virus ist derzeit auf dem Vormarsch und bringt bereits spürbare Folgen auch für mittelständische Unternehmen mit sich. Die Wirtschaft befürchtet teilweise den Eintritt in eine Krise, die mit der Weltwirtschaftskrise 2008 vergleichbar ist. So titelt z.B. der Spiegel online „Der Corona-Schock – Die Angst vor einer Pandemie hat die Börsen erreicht und bedroht die globalisierte Wirtschaft. Kommt es zum Crash?“

Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, Schulen bleiben geschlossen, Großveranstaltungen werden abgesagt. Welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen das Corona-Virus mit sich bringen wird, ist derzeit noch unklar und Ziel vielfältiger Spekulationen.

Allerdings sind bereits heute viele Unternehmen unmittelbar oder mittelbar betroffen und müssen sich mit den Auswirkungen der Corona-Verbreitung auseinandersetzen:

  • Was ist zu tun, wenn Mitarbeiter in Quarantäne gesetzt werden?
  • Wie kann ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf gedeckt werden, der aus Umsatzeinbußen resultiert – etwa für Messebauer, Caterer oder Hotels bei Absage von Großveranstaltungen?
  • Wie kann das Unternehmen transparent die Folgen einer durch Corona unterbrochenen Lieferkette an die Kreditgeber kommunizieren?

Diese und weitere Fragen betreffen Unternehmen aller Größen und Rechtsformen.

 

Mögliche Auswirkungen im Überblick

1. Mitarbeiter dürfen aufgrund einer Quarantäne-Anordnung nicht zur Arbeit kommen – was jetzt?

Sollte aufgrund eines Corona-Verdachts ein Mitarbeiter aufgrund amtlicher Weisung in Quarantäne müssen und dadurch an der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit gehindert sein, erhält er eine Entschädigung.

Die Entschädigung richtet sich nach § 56 IFSG (Infektionsschutzgesetz) und entspricht weitgehend der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In den ersten 6 Wochen erhält der Arbeitnehmer den vollen Lohnausfall, danach eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Die Zahlung muss – wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – durch den Arbeitgeber erfolgen, der auf Antrag bei der zuständigen Behörde gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 IFSG eine entsprechende Erstattung erhält. Auch nach Ablauf von sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer Zahlungen, die dann der Höhe nach dem Krankengeld entsprechen. Diese Zahlung erhält der Arbeitnehmer nicht mehr über seinen Arbeitgeber, sondern auf Antrag direkt von der regional zuständigen Behörde.

Das reine „Personalkosten-Risiko“ kann damit aus Sicht der betroffenen Unternehmen als gering eingestuft werden – allerdings sind die betroffenen Mitarbeiter in der Quarantäne-Zeit auch nicht produktiv im Unternehmen tätig, mithin muss man sich jedenfalls mit den resultierenden Umsatzeinbußen auseinandersetzen.

2. Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Ausbreitung

Bereits heute stellen Unternehmen unterschiedlicher Branchen Umsatzrückgänge fest, die sie auf das Corona-Virus zurückführen. Dies betrifft Unternehmen, die unmittelbar von einer Veranstaltungsabsage betroffen sind, aber auch solche, die etwa Waren aus China beziehen oder nach China exportieren. Auch Mittelständler mit Lieferbeziehungen nach (Nord-)Italien spüren bereits Auswirkungen des Corona-Virus.

Die resultierenden Umsatz- und Ertragseinbußen können teilweise über Reserven abgefedert werden, die das betroffene Unternehmen in der Vergangenheit gebildet hat. Problematisch wird die Situation für diejenigen Unternehmen, deren Ertragskraft für die Bildung hinreichender Reserven nicht ausreichend war, die ggf. vorhandene Reserven anderweitig genutzt haben oder auch für Unternehmen, die ohnehin am Rande einer Ertragskrise waren.

All diese Unternehmen werden kurzfristig den entsprechenden Liquiditätsdruck spüren und ggf. auf die Unterstützung von externen Dritten angewiesen sein. Das können klassisch Kreditinstitute sein, die mit einer temporären Erhöhung der Kontokorrentlinie diesen Corona-bedingten Liquiditätsbedarf decken, aber auch Lieferanten, die längere Zahlungsziele gewähren oder Kunden, die sich bereit erklären, schneller zu zahlen als bisher vereinbart.

Unabhängig davon, wer schlussendlich dem betroffenen Unternehmen mit liquiditätsstärkenden Maßnahmen zur Seite steht, wird dieser Dritte sichergestellt wissen wollen, dass der aktuelle Liquiditätsbedarf tatsächlich Corona-bedingt ist und nicht etwa Folge einer bereits länger andauernden Krisensituation des Unternehmens.

3. Auswirkungen auf Rentabilität und Liquidität: Schaffung der notwendigen Transparenz auf allen Ebenen

Entscheidend wird für alle Entscheidungsträger in dieser Situation sein, die Corona-bedingten Auswirkungen auf die Unternehmensrentabilität und -liquidität separieren und damit transparent darstellen zu können. Ferner sollten Unternehmen frühzeitig über alternative Lieferwege und Absatzmärkte nachdenken.

Im Bereich der Personalplanung sind schnellstmöglich Notfallpläne zu erarbeiten: Kann der Mitarbeiter im Home-Office arbeiten? Können ggf. Ersatzkräfte über Zeitarbeitsunternehmen beschafft werden? Oder kann man eventuell sogar die Produktion insgesamt temporär auslagern?

Die Vorteilhaftigkeit der bestehenden Handlungsoptionen können Unternehmen auf Basis von Planungsmodellen und hieraus hergeleiteten Szenariorechnungen prüfen und dabei sowohl die Corona-bedingten Auswirkungen als auch die Effekte möglicher einzuleitender Gegenmaßnahmen transparent darstellen. Außerdem sollte über eine umfassende historische Analyse eindeutig festgestellt werden, ob das Unternehmen tatsächlich „nur“ Corona-bedingte Effekte abfedern muss oder ob die Verbreitung des Corona-Virus lediglich eine bereits vorhandene Unternehmenskrise manifestiert.

 

Fazit und Folgen für die Praxis

Corona wird für eine Vielzahl von Unternehmen zur Herausforderung werden. Insbesondere im Mittelstand werden einige Unternehmen die notwendige Zusatzliquidität nicht aus eigenen Reserven bereitstellen können.

Umso wichtiger ist es, durch transparente Zahlenwerke bei potenziellen Kapitalgebern das Vertrauen zu generieren, dass sich das eigene Unternehmen gerade nicht in einer sich manifestierenden allgemeinen Krisensituation befindet, sondern tatsächlich ausschließlich der exogene, nicht beeinflussbare Faktor der Corona-Verbreitung zu dem aktuellen Liquiditätsbedarf geführt hat.

Gelingt es den Unternehmen nicht, die Corona-bedingten Folgen durch kurzfristige Maßnahmen abzufedern, droht der Eintritt in eine nachhaltige Krisensituation, der dann nur noch mit hohem Aufwand begegnet werden kann.

 

Weitergehende Informationen und Fragen

AMB blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Schaffung der Voraussetzungen für eine transparente Finanzkommunikation sowie in der Erstellung von Unternehmensplanungen für mittelständische Unternehmen zurück. Außerdem führen wir praxisorientierte Schulungen und Trainings zur Analyse und Beurteilung vorgelegter Businessplanungen durch. Gern begleiten wir auch Sie in diesen Fragen kompetent.