IDW S 11 als Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen verabschiedet

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 27.03.2015 den Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet.

Mit dem Standard hat das IDW die Anforderungen für die Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung – neu geregelt. Der IDW S 11 ersetzt damit die bisherigen Standards IDW PS 800 und IDW FAR 1/1996. Gegenüber der bereits im Mai 2014 veröffentlichten Entwurfsfassung IDW ES 11 hat das IDW neben wenigen Klarstellungen nur eine Konkretisierung des Prognosehorizonts bei der Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit vorgenommen.

AMB orientiert sich in allen Beratungsbereichen an den Standards des IDW. Von uns erstellte Illiquiditäts- und Überschuldungsprüfungen (Link zu „Prüfung der Insolvenzreife“) entsprechen stets den gesetzlichen Anforderungen, um für unsere Mandanten gerade im Bereich der Sanierungsberatung haftungsrechtliche Konsequenzen zu minimieren.