Neuer Aufsatz zu den Anforderungen an die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit nach den MaRisk 2017

Im aktuellen ForderungsPraktiker (FP 11-12/2018) hat sich Marc Ackermann mit den praktischen Auswirkungen der 5. MaRisk-Novelle aus 2017 auf die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit auseinandergesetzt. Im Fokus steht hierbei die explizit neu aufgenommene Anforderung an Kreditinstitute, auch die künftige Entwicklung des Kreditkunden zu beurteilen.

Dabei geht der Autor zunächst auf typische Vorgehensweisen zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit ein und stellt die Anforderungen an eine brauchbare Cash flow-Berechnung praxisnah dar. Darüber hinaus befasst sich der Aufsatz mit der Fragestellung, welche Auswirkungen die MaRisk-Novelle auf die Unterlagenanforderungen der Kreditinstitute haben wird.

Die klassische Jahresabschlussanalyse stellt zwar einen fundamentalen Baustein einer jeden Kapitaldienstfähigkeitsermittlung dar, ist aber für einen plausiblen Blick in die Zukunft nicht hinreichend. Mithin wird von essentieller Bedeutung sein, von den Kreditkunden – jeweils ab kritischen Obligogrößen – Planrechnungen einzufordern.

Anforderungen an Businessplanungen

Diese Planrechnungen sollten dabei konkreten inhaltlichen Anforderungen genügen, die der Autor ausführlich beschreibt. Hierzu weist Marc Ackermann zu Recht darauf hin, dass Planrechnungen hinreichend detailliert auszugestalten sind und insbesondere die Planannahmen plausibel und für einen Dritten nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Der Planungshorizont sollte mindestens das laufende und das vollständige kommende Geschäftsjahr umfassen und damit auch den Anforderungen an § 252 HGB im Sinne einer Fortbestehensprognose zur Going-Concern-Bewertung im Jahresabschluss genügen.

Den vollständigen Beitrag im ForderungsPraktiker erreichen Sie über den nachfolgenden Link:

Analyse der „künftigen“ Kapitaldienstfähigkeit
erschienen in: ForderungsPraktiker, FP 11-12/2018

 

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