Mit Einführung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRuG) haben sich die Größenklassen für die Einordnung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verschoben.
Damit besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Erleichterungen bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen, wenn diese zwar nach den bisherigen Schwellenwerten einer größeren, nun aber durch die erhöhten Schwellenwerte einer kleineren Größenklasse angehören.
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IDW S 11: Erfüllt der lang erwartete Standard zur Prüfung der Insolvenzreife die Anforderungen der Praxis?
Dieser Frage geht der in der Zeitschrift für Unternehmensberatung (ZUb), Ausgabe 08.2015, erschiene Beitrag nach.
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Die Flexibilität der Gesellschaft führt nicht selten dazu, dass man Vermögenswerte im Ausland schafft oder seinen Lebensabend außerhalb des Heimatlandes verbringt. Bisher eine oft schwierige Situation, weil die erbrechtlichen Regelungen der verschiedenen Länder – insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien – höchst unterschiedlich sind.
Mit der am 17.08.2015 in Kraft getretenen EU-Erbrechtsverordnung wird vieles leichter:
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Der Gesetzgeber hat mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des ErbStG schneller reagiert als erwartet. Inwieweit eine von der Regierung gewünschte vorzeitige Verabschiedung bereits zum Jahreswechsel 2015/2016 möglich ist, bleibt angesichts der Kritik an den Neuregelungen abzuwarten.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Dezember 2014 die Verfassungswidrigkeit des zuletzt 2009 reformierten Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) festgestellt. Nun ist wieder die Regierung gefragt und Unternehmer aller Größenklassen fragen sich: Jetzt noch übertragen oder besser warten?
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Am 16.03.2015 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen veröffentlicht. Den Entwurf des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
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Der deutsche Bundestag hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 18.06.2015 verabschiedet. Damit wird die vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“) in deutsches Recht umgesetzt.
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Am 01.06.2015 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf des angepassten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) veröffentlicht. Ziel ist die Beseitigung der Kritikpunkte, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.12.2014 geäußert hat.
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 27.03.2015 den Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet.
Mit dem Standard hat das IDW die Anforderungen für die Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung – neu geregelt.
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Die Bundesregierung hat am 07. Januar 2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) beschlossen. Hiermit werden die Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften erneut deutlich angehoben:
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