Bankverbindung mit Minderjährigen, Geschäftsunfähigen und im Erbfall, Nachlasskonten
Was muss die Bank beachten, wenn sie Konten Minderjähriger oder unter Vormundschaft oder Betreuung stehender Kunden führt? Was passiert beim Tod des Kunden? Welche Verpflichtungen ergeben sich hieraus für die Bank? Wie ist die rechtliche Stellung des Erben?
Sie bekommen in unserem Seminar einen Überblick über die Grundlagen des Familien- und Erbrechts, das die Vertragsbeziehungen zwischen der Bank und minderjährigen oder geschäftsunfähigen Kunden beeinflusst. Und Sie erfahren, wie Sie solche Engagements bearbeiten.
Inhalte des Seminars Bankverbindungen mit Minderjährigen, Geschäftsunfähigen und im Erbfall, Nachlasskonten
- Minderjährigenrecht, Vormundschaft, Betreuung
- Familienrecht: Bankgeschäfte mit Minderjährigen und Geschäftsunfähigen (Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft)
- Eheliche Güterstände (Haftung, Verfügungsbeschränkungen)
- Erbrecht und Nachlasskonten: Erbfolge, rechtliche Stellung des Erben, Vor- und Nacherbschaft, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Kontoführung bei Nachlassfällen (Erbschaftsteuer-Ummeldung, Auskunftsrechte, Belastung Nachlasskonto)
Teilnehmerkreis
Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft der Bereiche Marktfolge, Kundenberatung, Kontoführung, Revision sowie im Bereich Anlage- oder Kreditgeschäft.
Termine & Orte
03.11.2020, 09:30 – 04.11.2020, 16:30
Bonn
Seminardauer
2 Tage
Referenten
Andrea Eichholz
Diese Veranstaltung wird von unserem Kooperationspartner Academy of Finance Bonn durchgeführt.