Das StaRUG geht jetzt in die nächste Runde

Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023). Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.

Änderung der Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zum 01. April 2019

Das Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Beratungsförderprogramme des Bundes (u.a. auch „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“) zusammen und ist bis zum 31.12.2020 gültig. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Das StaRUG geht jetzt in die nächste Runde

Der Gesetzgeber hat mit dem Entwurf zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Oktober das neue „Sanierungsrecht“ auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die Vorgabe des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (Richtlinie (EU) 2019/1023). Ziel ist dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung frühzeitiger Unternehmenssanierungen und zur Vermeidung von Insolvenzen.

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Änderung der Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zum 01. April 2019

Das Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Beratungsförderprogramme des Bundes (u.a. auch „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“) zusammen und ist bis zum 31.12.2020 gültig. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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