Insolvenzantragspflicht? Achtung: Haftungsrisiko!

Rechtssichere Unternehmenssanierung

Unsere Erfahrung zeigt: Eine Unternehmenskrise wird in mittelständischen Unternehmen meist erst wahrgenommen, wenn die umfassende Liquiditätskrise da ist. Schnelles und kompetentes Handeln ist in dieser Situation besonders gefragt, denn haben Sie einen Insolvenzgrund festgestellt, bleiben Ihnen maximal drei Wochen Zeit, diesen zu beseitigen, sonst droht Ihnen der Vorwurf der Insolvenzverschleppung mit allen Risiken für Ihr betriebliches und privates Vermögen sowie mit möglichen strafrechtlichen Folgen.

So begrenzen Sie Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise

In einem ersten Schritt ermitteln wir daher gemeinsam mit Ihnen, ob möglicherweise tatsächlich bereits eine Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht oder z.B. nur ein – dennoch ernstzunehmender – Liquiditätsengpass vorliegt.  Der Krisen-Quick-Check gibt Ihnen dabei Sicherheit. Er ermöglicht eine erste Diagnose der Krisenursachen sowie in aller Regel erste Ad-hoc-Maßnahmen, um eine akute Krisensituation vorerst zu beseitigen. So gewinnen wir gemeinsam die notwendige Zeit, die für Ihr Unternehmen richtige und auch rechtlich beste Sanierungsalternative zu erarbeiten.

Alternative Wege der Unternehmenssanierung abwägen

Denn es gibt mehrere Möglichkeiten der Unternehmenssanierung. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile: Neben der regelmäßig gewählten Variante der Restrukturierung innerhalb des bestehenden Rechtsträgers auf Grundlage eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 bieten sich in der Praxis häufig auch bedenkenswerte alternative Lösungsansätze an, beispielsweise mittels der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen neuen Rechtsträger.

Hilfreich ist bei diesem Vorgehen die gesetzliche Regelung, dass Gläubiger definierte Beiträge leisten müssen. Wenn Sie möglichst eigenständig einen Weg aus der Unternehmenskrise gehen möchten, ist ein Insolvenzplan eine gute Alternative. Kostbare Zeit können Sie möglicherweise durch das Schutzschirmverfahren gewinnen und trotzdem vor persönlicher Haftung sicher sein.

Auch der Einsatz eines Interimsmanagers („Chief Restructuring Officer, CRO“), insbesondere zur Durchsetzung unangenehmer Sanierungsmaßnahmen, kann ein sinnvolles und konstruktives Mittel auf dem Weg zum Erfolg sein. Gerade in Fällen, in denen Sie einen Sanierungsbeitrag der Belegschaft zum Unternehmenserhalt zwingend benötigen, kann ein Interimsmanagers wertvolle Dienste leisten: Er erläutert der Belegschaft – mit und ohne Betriebsrat – offen und deutlich den Sanierungsweg, setzt Sanierungsmaßnahmen (z.B. Personalfreisetzungen, Lohn- und Gehaltsverzichte etc.) durch und gibt Ihnen als Unternehmer damit die Möglichkeit, auch zukünftig ohne den Makel des „bösen Arbeitgebers“ Ihre Belegschaft erfolgreich zu führen.

Was für Ihre individuelle Situation mögliche und gute Wege sind, das wissen wir aus über 20 Jahren Erfahrung. Wägen Sie ab und finden den für Sie besten Weg aus der Unternehmenskrise. AMB unterstützt Sie dabei fachlich kompetent und mit Augenmaß.