Bescheinigung für das Schutzschirmverfahren

Gewinnen Sie kostbare Zeit und vermeiden Sie die persönliche Haftung

Ihr Unternehmen läuft Gefahr, zahlungsunfähig zu werden, oder ist bereits überschuldet? Dann nutzen Sie das Schutzschirmverfahren: Es verschafft Ihnen die nötige Zeit, den Insolvenzantrag auszuarbeiten, und schützt Sie in dieser Phase vor persönlicher Haftung. Gleichzeitig verschafft es Ihnen die Freiheit, Ihr Unternehmen in Eigenverwaltung zu restrukturieren.

Zusätzlich gewinnen Sie durch das Schutzschirmverfahren Zeit: Bei der Eröffnung der Insolvenz liegt ein fertiger – und im Optimalfall mit den wesentlichen Gläubigern bereits vorbesprochener – Insolvenzplan vor. Dieser Zeitgewinn erhöht die Sanierungschancen für Ihr Unternehmen erheblich.

Seit über 20 Jahren begleitet AMB Unternehmenssanierungen erfolgreich

AMB begleitet seit ihrer Gründung vor mehr als 20 Jahren Unternehmen in der Krise. Ein Schutzschirmverfahren professionell einzuleiten – das gehört inzwischen zu unseren Kernkompetenzen.
Das Thema ist komplex. Deshalb arbeiten wir im Team zusammen, das betriebswirtschaftliches, finanzwirtschaftliches und juristisches Expertenwissen verbindet. Wir entwickeln mit Ihnen Konzepte und setzen diese auch mit Ihnen um. Den zusätzlichen kleinen Unterschied macht dabei der persönliche Einsatz unserer Experten: Wir sind uns sehr bewusst, wie schwierig diese Situationen für Unternehmen sind und wie wichtig deshalb die passgenaue, fachlich kompetente und menschlich angemessene Beratung ist.

Wesentliche Schritte des Schutzschirmverfahrens in der Unternehmenssanierung

Damit Sie das Schutzschirmverfahren nutzen können, müssen Sie eine Bescheinigung mit folgenden Aussagen beim zuständigen Amtsgericht vorlegen (§270b InsO):

  1. Ihr Unternehmen ist aktuell nicht zahlungsunfähig.
  2. Es liegt jedoch drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor.
  3. Die Sanierung Ihres Unternehmens ist nicht offenkundig aussichtslos.

Mit dieser Bescheinigung schaffen Sie sich die formalen Voraussetzungen, einen Insolvenzplan erarbeiten zu können. Dafür haben Sie drei Monate Zeit. In dieser Zeit sind Sie vor Haftungsansprüchen aus Insolvenzverschleppung geschützt und können gleichzeitig Ihr Unternehmen weiterhin in Eigenverwaltung führen.

Diese Bescheinigung muss eine in sich schlüssige und nachvollziehbare Liquiditätsplanung enthalten sowie ein Konzept für die Unternehmenssanierung, das den Richter von der grundsätzlichen Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens überzeugt.

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen orientieren wir uns an den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) S9 („Bescheinigung nach § 270b InsO“) sowie ES 11 („Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“). Prüfen Sie jetzt, ob ein Schutzschirmverfahren für Sie die Lösung bringen kann. Warten Sie nicht länger. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.