Reform der Erbschaftsteuer geht in die nächste Runde

Nachdem sich die Bundesregierung quasi in letzter Sekunde auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt hat (siehe unsere News vom 21.06.2016), verweigerte der Bundesrat am 08.07.2016 seine Zustimmung und verwies den Gesetzesentwurf an den Vermittlungsausschuss.

Vorwurf des Bundesrates

Die in unserer News vom 21.06.2016 dargestellten Verschonungsregelungen, die in der aktuell geltenden Fassung auch in der Kritik der Verfassungsrichter standen, werden noch immer für überzogen und damit für verfassungswidrig gehalten. So soll u.a. die Wertgrenze, ab der eine Verschonung nicht mehr in Betracht kommt, deutlich unter 90 Mio. € liegen, auch eine zinslose Stundung der Erbschaftsteuer für die Dauer von bis zu 10 Jahren wird abgelehnt.

Wie geht es weiter?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits angekündigt, dass Normenkontrollverfahren aus dem Jahr 2014, das Auslöser der Erbschaftsteuerreform war, wiederaufzunehmen. In diesem Fall bestehen für die Richter des höchsten deutschen Gerichtes verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie könnten der Bundesregierung eine neue Frist setzen und bis dahin auch formal die Fortgeltung der alten – verfassungswidrigen – Regelung beschließen.
  2. Sie könnten der Bundesregierung eine neue Frist setzen und die bisherige Regelung außer Kraft setzen.
  3. Sie könnte auch – gegen alle Regeln der Gewaltenteilung – eine Regelungsanordnung treffen und damit selbst die neue Gestaltung des Erbschaftsteuerrechts vornehmen.

Die erste Variante wäre der Regierung sicherlich die angenehmste, führt aber zu einer weiteren Verunsicherung der betroffenen Unternehmer, die aktuell ihre Nachfolge regeln wollen.
Der zweite Fall würde die Regierung deutlich unter Zugzwang setzen, da ein Außerkraftsetzen der erbschaftsteuerlichen Regelungen zu deutlichen Mindereinnahmen führen würde.
Die dritte Möglichkeit wäre für die Regierung wohl die unangenehmste: wenn die Rechtsprechung nicht nur sagt, sondern sogar vormacht, wie es geht.

Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass die Beteiligten den letzten Rettungsanker nutzen und in der ersten möglichen Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause ihren Streit beilegen. Nur in diesem Fall entfällt eine weitere Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit dieser Materie.
AMB unterstützt Sie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge und begleitet Sie in diesem Zusammenhang auch kompetent bei vorweggenommenen Erbfolgen. Rufen Sie uns an, um gemeinsam mit uns in ein schlüssiges Nachfolgekonzept für Ihr Unternehmen einzutreten.