Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften – schon für den Jahresabschluss 2014

Die Bundesregierung hat am 07. Januar 2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) beschlossen. Hiermit werden die Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften erneut deutlich angehoben: Die maßgebliche Arbeitnehmerzahl wird sich hingegen nicht ändern.

Nach jetzigem Stand sollen die neuen Schwellenwerte bereits für das Geschäftsjahr 2014 Anwendung finden, wenn das Unternehmen auch alle weiteren Neuerungen des BilRUG beachtet. Für alle nach dem 31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahre wird die Anwendung der neuen Regelungen Pflicht.

Neben einer Anpassung der Größenklassen finden sich im BilRUG auch neu gefasste Regelungen zur Definition des Umsatzes, zur Abschreibung entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zur Gestaltung des Anhangs. Die Regelungen zur Offenlegung werden dahingehend verschärft, dass eine Offenlegung eines ungeprüften Jahresabschlusses bei Nachreichung des Prüfberichts nicht mehr fristwahrend sein soll.