Neue Anforderungen an Kreditinstitute durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
12. Juni 2017
Der Bundestag hat am 01.06.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Hiermit werden Verbraucherrechte im Zahlungsverkehr gestärkt, zudem sollen bisherige Schwächen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt werden. Die neuen Regelungen werden weitgehend im Januar 2018 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen des bisherigen Rechts – Zahlungsdienste
Reduzierung der Verbraucherhaftung bei nicht autorisierten Zahlungen
Nach der bisherigen Rechtslage musste ein Verbraucher, der durch eine nicht autorisierte Zahlung geschädigt wurde, einen Eigenanteil von € 150 tragen. Dieser wird durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie auf € 50 deutlich reduziert.
Verschärfung der Beweislast der Kreditinstitute bei nicht autorisierten Zahlungen
Die Haftung des Bankkunden für nicht autorisierte Zahlungen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Umgang mit Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten (z.B. PIN) wird konkretisiert mit der Folge, dass künftig die Kreditinstitute noch stärker als bisher in der Verantwortung sein werden, dem Kunden ein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.
Wesentliche Änderungen des bisherigen Rechts – Kredite
Erleichterungen bei Immobiliarverbraucherkrediten
Soll ein Immobiliarkredit eines Verbrauchers umgeschuldet werden, so ist nach derzeitiger Rechtslage eine vollständige Bonitätsprüfung des Verbrauchers notwendig. Nachdem mit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Anforderungen an die Bonitätsbeurteilung verschärft wurden (siehe News…), besteht die Gefahr, dass eine Umschuldung trotz unveränderter Einkommensverhältnisse nicht möglich ist mit der Folge, dass der Verbraucher mit der Rückzahlungspflicht des umzuschuldenden Kredits in eine Notlage gerät, die weder gewollt noch notwendig ist.
Mit Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie hat der Gesetzgeber reagiert und für Anschluss- oder Umschuldungsverträge festgehalten, dass eine neuerliche Bonitätsprüfung nicht mehr erforderlich ist. Diese Neuregelung wird zu einer echten Erleichterung sowohl für den kreditnehmenden Verbraucher als auch für die Kreditinstitute führen und ist damit zu begrüßen.
Fazit und Folgen für die Praxis
Mit Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie werden wesentlich die Verbraucherrechte weiter gestärkt: Während die Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht vor allem dem Verbraucher zugutekommen, wird die geschilderte Änderung im Kreditrecht auch für die Kreditinstitute positive Auswirkungen haben.
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