IDW S 9 (Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren) verabschiedet

Mit dem S 9 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde nun ein Standard verabschiedet, der die Inhalte einer Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO  definiert.

Nachdem der Entwurf deutlich kritisiert wurde, weil die Prüfung der „nicht offensichtlich aussichtslosen Sanierung“ der Mehrheit der Experten nicht tief genug ging, stellt das IDW nunmehr fest, dass bereits bei der ebenfalls erforderlichen Überschuldungsprüfung insbesondere die Auseinandersetzung mit den Krisenursachen eines Unternehmens erfolgt. Hinsichtlich der Realisierungswahrscheinlichkeit der angestrebten Sanierung wird nun klargestellt, dass eine mindestens überschlägige Prüfung, ob die definierten Maßnahmen hinreichend sind, zu erfolgen hat. Daneben soll das erforderliche „Grobkonzept“ auch Aussagen zu deren Eintrittswahrscheinlichkeit enthalten.

Mit der Frage, ob das IDW mit diesem Standard den Wünschen des Gesetzgebers gerecht werden kann, wird sich die Rechtsprechung wohl künftig auseinandersetzen müssen.

Gern begleiten wir Sie auf dem Weg in das Schutzschirmverfahren als Ersteller der Bescheinigung.