IDW ES 11 veröffentlicht - neuer Standard für Unternehmenssanierungen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 06.05.2014 den Standard ES 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen) veröffentlicht. Damit liegt endlich – 6 Jahre nach der Überarbeitung des Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz – ein Standard vor, der sowohl die für die Zahlungsunfähigkeitsprüfung als auch für die Beurteilung der Überschuldung eines Unternehmens maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben ebenso berücksichtigt wie die bis dato veröffentlichte Rechtsprechung.

Dass der Entwurf bisher weder Regelungen zur Berücksichtigung von Anzahlungen enthält noch eindeutig klärt, wie strittige Forderungen im Rahmen der Liquiditätsprüfung behandelt werden sollen, wird sicherlich im Verlauf des nun folgenden Stellungnahmeverfahrens geklärt und entsprechend in den dann abschließenden Entwurf einfließen.

AMB orientiert sich in allen Beratungsbereichen an den Standards des IDW. Dies gilt selbstverständlich in besonderem Maße in dem haftungsrechtlich sensiblen Bereich der Sanierungsberatung. Unsere Illiquiditäts- und Überschuldungsprüfungen berücksichtigen diese Standards. (link zu „Prüfung der Insolvenzreife“)