Reform der Insolvenzanfechtung endlich beschlossen

Der Bundestag hat am 16.02.2017 mit der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten beseitigt. Insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen wurden im Gesetzentwurf berücksichtigt. Auch die seit Jahren in der Kritik stehende Regelung zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen ab dem Tag der Insolvenzeröffnung wurde auf eine im allgemeinen Zivilrecht übliche Regelung, nach der eine Verzinsung von Ansprüchen nur bei Schuldnerverzug beansprucht werden kann, angeglichen.

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Sanierungserlass des BMF durch großen Senat des BFH verworfen

Entstanden durch Forderungsverzicht von Gläubigern Sanierungsgewinne, waren sie lange Zeit steuerfrei. Die Steuerreform vom 29. Oktober 1997 hatte dies jedoch geändert und die Erträge aus Forderungsverzichten der Besteuerung unterworfen. Das BMF ist dieser gesetzlichen Regelung weitgehend mit seinem Sanierungserlass vom 27.03.2003 entgegengetreten. Dieser sieht unter vergleichbaren Voraussetzungen wiederum eine Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (oberhalb eines Verlustvortrags) vor.

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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht die FAQ IDW S6 – sind die Anforderungen jetzt klarer?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Anforderungen an Sanierungsgutachten in einer FAQ-Veröffentlichung konkretisiert. Insbesondere zur Frage der Ordnungsmäßigkeit eines „Kurzgutachtens“, dem Bausteine des Standards IDW S6 fehlen, wurde ausführlich Stellung genommen. Da Kurzgutachten im Regelfall nicht den Anforderungen der Rechtsprechung genügen, kann zwar – abhängig von der Komplexität des Sachverhalts – auf einzelne Fragestellungen auch verkürzt eingegangen werden, dennoch muss sich ein Sanierungsgutachten vollständig mit allen von der Rechtsprechung geforderten Bestandteilen auseinandersetzen.

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Streit um die Reform der Erbschaftsteuer endlich beigelegt

Nach fast zwei Jahren streitiger Verhandlungen hat sich die Politik im Vermittlungsausschuss nunmehr auf eine Neuregelung zur Erbschaftsteuer geeinigt. Damit konnte ein erneutes Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes (siehe unsere News vom 11. Juli 2016) in letzter Sekunde verhindert werden.

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Im Nachfolgeprozess fehlen immer mehr potenzielle Jungunternehmer

Nach der jüngsten Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) planen 620.000 mittelständische Unternehmer, ihr Unternehmen bis 2018 an einen Nachfolger zu übergeben. Gleichzeitig sinkt die Zahl der potenziellen Übernehmer. Gerade im Mittelstand ist – wenn es um die Nachfolgefrage geht – der demographische Wandel besonders spürbar:

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KfW-Unternehmensbefragung 2016

Einmal jährlich führt die KfW Bankengruppe unter Einbindung von 21 Fach- und Regionalverbänden der Wirtschaft eine Befragung zur aktuellen Finanzierungssituation deutscher Unternehmen durch. Im Mittelpunkt stehen Fakten und Einschätzungen zu den Finanzierungsbedingungen, zu den Bankenbeziehungen sowie den Finanzierungsgewohnheiten.

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Reform der Erbschaftsteuer beschlossen

Die Bundesregierung hat sich am 20.06.2016 auf die finale Fassung der neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen geeinigt. Diese enthält Verschlechterungen für die Unternehmenserben, aber auch Lichtblicke.

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